Ordnungen FLVW & WDFV

Wie sind die Altersklassen in der Jugend eingeteilt? Darf auch in älteren Altersklassen mitspielen? Und wie oft darf man in einem Juniorenspiel wechseln? – Damit diese und viele weiteren elementaren Fragen geregelt sind, bedarf es Ordnungen, die einen einheitlichen Spielbetrieb gewährleisten. Diese Regelungen haben dabei für alle Vereine und deren Mannschaften die gleiche Gültigkeit und helfen bei der Durchführung der Spiele.

Für den Jugendfußball in Westfalen ist die Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV/vormals WFLV) maßgebend. Die Verbände Westfalen, Niederrhein und Mittelrhein haben gemeinsame Ordnungen zur Organisation des Spielbetriebes erarbeitet. In diesen Ordnungen sind unter anderem wichtige Punkte, wie zum Beispiel die Vorgehensweise bei Vereinswechseln, festgelegt.

Zum Download der Jugendspielordnung des WDFV gelangen Sie über den Link im rechten Seitenbereich.

Auf Grundlage dieser WDFV-Ordnungen werden spezifische Durchführungsbestimmungen für die westfälischen Junior/-innen-Mannschaften verfasst. Die Durchführungsbestimmungen und die Auf- und Abstiegsregelungen werden immer von der jeweiligen spielleitenden Stelle veröffentlicht. Für den überkreislichen Spielbetrieb ist dies der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA). Für die Organisation des Spielbetriebes auf Kreisebene ist der Kreisjugend-Ausschuss (KJA) verantwortlich. Dieser erlässt ebenfalls spezifische Durchführungsbestimmungen und veröffentlicht diese auf der Kreishomepage.

Die allgemeine Organisation des Jugendfußballs im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) im Verband und in den Kreisen ist in der FLVW-Fußballjugendordnung erklärt, die im rechten Seitenbereich zum Download bereit steht.