Hinweise zu Bewegtbildaufnahmen im Amateurfußball

Der Amateurfußball in Westfalen ist attraktiv – für Zuschauer auf den Plätzen, aber auch für Zuschauer im Internet. Immer mehr Verlagshäuser, Produktionsfirmen oder Filmteams setzen auch im Bewegtbild verstärkt auf Amateurfußball aus der Region und filmen Spiele jenseits der Profiligen. Dabei gilt es sowohl für die Medienschaffenden als auch für die spielleitenden Stellen und Vereine einige Grundregeln zu beachten.

„Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) möchte den Amateur- und Jugendfußball stärken und dabei helfen, seine Vereine und ihre tolle Leistungen ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Viele Clubs erstellen für ihre Öffentlichkeitsarbeit Videos von den Spielen – eine tolle Sache, die wir unterstützen möchten”, sagt der im FLVW für den Amateurfußball zuständige Vizepräsident Manfred Schnieders.

PDF-Leitfaden für Vereine und Bildproduzenten

Aus diesem Grund hat der FLVW zur Saison 2019/20 einen neuen Leitfaden zum Umgang mit Bewegtbild- und Fotoaufnahmen veröffentlicht. Die Handlungsempfehlungen, die auch mit Medienhäusern erarbeitet und abgestimmt worden sind, können Sie im rechten Seitenrand als PDF-Datei herunterladen. Das Dokument enthält Mindeststandards und hilfreiche Hinweise zum Umgang mit (Bewegt-)Bildaufnahmen – auch unter der Berücksichtigung von Persönlichkeits- und Urheberrechten.

Auch das Live-Streaming über automatisierte Kamerasysteme, das durch verschiedene Medienunternehmen angeboten wird, ist für westfälische Vereine dank einer Rahmenvereinbarung zwischen den Anbietern und dem FLVW möglich. Die wichtigsten Eckdaten sind ebenfalls in den Handlungsempfehlungen aufgeführt.

Freie Wahl bei Live-Streaming-Anbietern

„Wir empfehlen allen, die Mindeststandards einzuhalten und hoffen, damit für alle Beteiligten Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen. Daran haben sicher insbesondere auch unsere Vereine ein besonderes Interesse: zum Schutz ihrer Mitglieder, Sportler und Zuschauer, die nicht gefilmt werden wollen, und genauso zum Schutz derjenigen, die filmen“, so Manfred Schnieders.

Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stabsstelle Kommunikation unter der E-Mail-Adresse presse(at)flvw.de gern zur Verfügung.