Zur Saison 2022/2023 gibt es eine Reform bei der Anzahl der Einwechselspieler. Bezogen auf den Kreisfußball bedeutet das Folgendes:
Es sind maximal 5 Auswechselungen erlaubt und es können maximal 9 Ersatzspieler eingetragen werden.
In der Kreisliga B, Kreisliga C, Frauen Bezirksliga und Frauen Kreisliga, sowie in allen Jugend-Kreisligen ist das Aus- und Einwechseln weiterhin möglich.
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