Ruht der Ball im Winter auf dem Rasen, rollt er in der Halle. Ruht der Ball im Sommer, rollt er oft trotzdem auf den Plätzen in unserem Kreis. Besonders für Kinder stellen die Vereinsturniere immer wieder eine willkommene Abwechslung dar. Viele Vereine richten daher für ihre Jugendteams Turniere aus. In den vergangenen Jahren gab es hierbei einige Änderungen in den Durchführungsbestimmungen und auch sonst gibt es einiges zu beachten.
Grundsätzlich sind verschiedene Formen der Turnieraustragung möglich:Hallenturniere, die ein Verein veranstaltet, werden nach den FLVW-Bestimmungen für Hallenfußballturniere ausgetragen. Hier wurden in den Jahren 2014 und 2015 Elemente des Futsals übernommen (beispielsweise die „4-Sekunden-Regel“ oder der sprungreduzierte Ball). Bei F- und G-Jugend dürfen nur Hallen-Spielfeste nach den neuen Spielformen im Kinderfussball ausgetragen werden - Wichtig hierbei zu wissen: Es dürfen keine Turniersieger ermittelt werden.
Vereinsturniere sind genehmigungspflichtig!
Bevor ein Verein ein Turnier veranstalten darf, muss der Verein die Turniere beim Kreisjugendausschuss beantragen.
Dazu soll folgendes Formular genutzt werden: https://forms.office.com/e/ff9vJmqugS
Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Ausrichtung von Vereinsturnieren ist der Vorsitzende des Kreisjugendausschuss.