Einmal jährlich, in der Regel Mitte Januar, laden die VKLA Vertreter*innen aller Leichtathletikvereine und -abteilungen zur Jahresversammlung, dem Kreisleichtathletiktag, ein (§ 9 Leichtathletikordnung).
Zur Tagesordnung zählen u. a.
- Rückblick auf die Veranstaltungen der abgelaufenen Saison
- aktuelle Infos aus den Jahresversammlungen beim FLVW
- Festlegung der Veranstaltungen der neuen Saison
- Festlegung/Wahl/Auslosung der jeweils ausrichtenden Vereine
- ggf. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
- Verschiedenes (Eure Fragen und Anregungen)
Alle drei Jahre steht die Neubesetzung des Vorstandes an. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.