Kampfrichter in der Leichtathletik
In der Leichtathletik sind Kampfrichter unverzichtbar für den Wettkampfsport. Denn ohne sie können keine Leistungen erfasst und Ergebnisse erstellt werden.
Alle ab 16 Jahren, die Mitglied in einem Verein sind, können an einem Kampfrichter-Grundlehrgang teilnehmen. Weitere Voraussetzungen werden nicht gefordert. Diese zweitätigen Lehrgänge werden möglichst jährlich in unseren Leichtathletikkreis angeboten, sind aber offen für alle Interessenten. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der neue Kampfrichter seine Lizenz in Form des blauen Kampfrichterbuchs.
Ausgebildete und erfahrene Kampfrichter haben die Möglichkeit, nach einer vorgegebenen Einsatzzeit u.a. folgende weiterführende Lehrgänge zu absolvieren:
- Obmann (entscheidet über die Gültigkeit eines Versuchs mit weißer bzw. roter Fahne)
- Schiedsrichter (Voraussetzung: Obmann)
- Starter
- Zielbildauswerter (Zeitnehmer)
- Gerätekontrolle
Viele weitere Informationen findet Ihr auf den Seiten des FLVW: bitte hier klicken
- Downloads von IWR, DLO, etc
- Kampfrichterausstattung
- Sicherheitsbelehrungen
- etc
Aktuelle Kampfrichtergrundausbildung bitte hier klicken
SS