Auf den meisten Sportplätzen der Region finden noch keine Fußballspiele statt. Die Schiedsrichter des Kreises Steinfurt haben also noch “frei”. Hinter den Kulissen warder Kreisschiedsrichterausschuss (KSA) in der Winterpause aber nicht untätig und hat etwas geschaffen, das weit über das Sportliche hinausreicht. Mit der offiziellen Verabschiedung eines umfassenden Schutzkonzepts zur „Prävention und Intervention sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport“ sendet der Ausschuss ein deutliches Signal gegen Gewalt in jeglicher Form. Der Schutz der Unparteiischen und aller aktiven Sportler steht an erster Stelle. Es geht darum, auf und neben dem Fußballplatz eine Atmosphäre zu schaffen, die von Respekt geprägt ist und in der Gewalt – egal in welcher Form – keinen Platz findet.
Basis des Konzepts ist eine Risikoanalyse, die gezielt nach Schwachstellen in den eigenen Strukturen sucht, um Gefahrenpotenziale frühzeitig zu erkennen. Ein zentraler Bestandteil des neuen Schutzkonzepts war die bereits vor drei Jahren eingeführte Vorlagepflicht für erweiterte Führungszeugnisse. Alle Schiedsrichter:innen werden im Turnus von vier Jahren dazu angehalten, dieses Dokument im Original vorzulegen. Begleitend dazu unterzeichnen alle Unparteiischen einen Ehrenkodex, der die ethischen Leitplanken ihres Handelns festschreibt. Damit unterstreicht die Vereinigung die Vorbildfunktion der Schiedsrichter, ganz nach dem Motto: “Wer auf dem Platz für die Einhaltung der Regeln sorgt, muss auch daneben mit gutem Beispiel vorangehen.”
Kreisschiedsrichterobmann Jürgen Lütkehaus, der für Betroffene als erste Ansprechperson fungiert, betont die Relevanz dieses Schrittes: „Mit diesem Beschluss setzt der KSA Steinfurtals einer der ersten im Verbandsgebiet ein starkes Zeichen für den Schutz und das Wohl seiner Schiris sowie für ein respektvolles und sicheres sportliches Umfeld“. Er steht als vertrauensvoller Kontakt zur Verfügung, wenn es um Verdachtsfälle, Fragen oder akute Situationen geht. Wichtig ist dem KSA die Professionalität: Die Fachberatung von Betroffenen gehört allerdings ausdrücklich nicht zu den Aufgaben der Ansprechperson. „In solchen Fällen werden spezialisierte Fachstellen informiert und einbezogen, deren Mitarbeiterdarauf spezialisiert sind, Betroffene zu betreuen sowie therapeutische oder ermittelnde Maßnahmen einzuleiten“, erklärt Lütkehaus.
Dieses Netz aus Prävention und externer Expertise soll sicherstellen, dass im Verdachtsfall mit Besonnenheit und unter Wahrung aller Persönlichkeitsrechte gehandelt wird. Alle Informationen zum Schutzkonzept sowie die Kontaktdaten der Ansprechperson sind ab sofort auf der Website des Kreis Steinfurt (www.flvw-steinfurt.de) verankert.
